A G B
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der schriftlichen Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Barsdorfer Hof den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang
der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Nebenabreden bedürfen der
Schriftform und sind durch den Barsdorfer Hof schriftlich zu bestätigen. Weitere
Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
2. Bezahlung
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50,- EURO pro
Reiseteilnehmer fällig, zahlbar innerhalb von zwei Wochen. Die Anzahlung wird
auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist bis vier Wochen vor
Reisebeginn fällig.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Anmeldebestätigung und den
Angaben im Infoblatt. Das jeweilige Ferienprogramm ist umwandelbar entsprechend
den Witterungsbedingungen, örtlicher Begebenheiten, der Zusammensetzung der
Altersgruppen und der besonderen Interessen und Wünsche der Kinder.
4. Rücktritt
4a Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt bedarf der
Schriftform. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der
Rücktrittserklärung. Der Barsdorfer Hof hat Anspruch auf Rücktrittskosten (in %
des Reisepreises).
* Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25 %
* Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 %
* Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 %
* Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 %
* am Anreisetag oder später: 90 %
Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am
Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.
4b Rücktritt durch den Barsdorfer Hof
Der Barsdorfer Hof kann vom Reisevertrag zurücktreten:
* wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die
vereinbarten Reisebedingungen nicht einhält.
* wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Behördlichen
Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird.
* Kann, wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, die Reise nicht
stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis zwei Woche vor Reisebeginn
vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem
Umfang erstattet.
5. Umbuchung / Ersatzperson
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung),
kann der Barsdorfer Hof eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben. Eine
Umbuchung auf ein anderes im Prospekt (sofern vorhanden) aufgeführten Reise, ist
bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Für Umbuchungen werden 10,- € in Rechnung
gestellt. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Bis vor Reisebeginn
kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten
ersetzen lassen. Der Barsdorfer Hof kann dem Wechsel der Person der Reisenden
widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und
wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht
genügt. In diesen Fällen (Widerspruch des Barsdorfer Hof) gelten die Regelungen
von Ziffer 4a..
6. Fotos,
die während der Ferienreise entstehen, werden zu Werbezwecken verwendet: z.B.
für Prospekte, Kataloge, Plakate, unsere
Hompage ... .
7. Gebrauch von Handys, Gameboys und
anderen elektronischen Geräten
Aus pädagogischen Gründen ist die Benutzung von Handys, usw. unerwünscht! Den
Teilnehmern wird jedoch in der "Handystunde" Gelegenheit zum Telefonieren und
Spielen gegeben.
8. Mitwirkungspflicht-Unfallverhütung
Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm
Zumutbare zu tun, damit der entstandenen Schaden gering gehalten wird bzw. die
Störung behoben werden kann. Sollte Grund zur Beanstandung bestehen, muss er
sich an Ort und Stelle unverzüglich an die Teamleitung wenden und Abhilfe
verlangen. Unterlässt er schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm
Ansprüche nicht zu. Teamleiter und Betreuer sind nicht befugt, in unserem Namen
rechtverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie sind aber ausdrücklich beauftragt,
für die Behebung evtl. Mängel zu sorgen.
9. Haftung
Der Barsdorfer Hof haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistung.
10. Beschränkung der Haftung
* Die vertragliche Haftung des Barsdorfer Hof für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder soweit der Barsdorfer Hof für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der
Barsdorfer Hof empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer
Reiseunfallversicherung.
* Für Fremdleistungen und Schäden bei oder aus ausdrücklich als Fremdleistungen
im Reiseprospekt vom Barsdorfer Hof und der darauf Bezug nehmenden
Reisebestätigung ausgewiesenen Leistungen (z.B. Eintrittskarten, Sport- und
Freizeiteinrichtungen) übernimmt der Barsdorfer Hof keinerlei Haftung.
* Der Barsdorfer Hof haftet nicht für abhanden gekommenes oder beschädigtes
Reisegepäck. Der Barsdorfer Hof empfiehlt den Abschluss einer
Reisegepäckversicherung.
11. Haftungsausschluss
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für
jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
12. Reiseausschluss
Der Barsdorfer Hof erwartet, dass die Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und
Gesetze des Gastlandes respektieren. Sollte ein Teilnehmer gegen sie verstoßen,
gibt der Teilnehmer dem Barsdorfer Hof die Möglichkeit, ihn im
Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, in Begleitung nach Hause zu
schicken. Minderjährige Teilnehmer, die während der Reisezeit mit oder ohne
Genehmigung der/des gesetzlichen Vertreters rauchen, Drogen nehmen oder Alkohol
trinken, werden umgehend und in Begleitung nach Hause geschickt. Eine
Selbstabholung durch die Eltern kann vereinbart werden. Die Kosten stellen wir
dem gesetzlichen Vertreter in voller Höhe in Rechnung.
13. Ansprüche aus dem Reisevertrag
Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem
vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Barsdorfer Hof geltend machen. Nach Ablauf
der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 6
Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß
endet. Hat der Kunde gegenüber dem Barsdorfer Hof fristgemäß seine Ansprüche
geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen
Zurückweisung durch den Barsdorfer Hof gehemmt. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren nach 3 Jahren.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Landshut.
AGB vom 28.02.2006