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1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der schriftlichen Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Barsdorfer Hof den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind durch den Barsdorfer Hof schriftlich zu bestätigen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
 

2. Bezahlung

Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50,- EURO pro Reiseteilnehmer fällig, zahlbar innerhalb von zwei Wochen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist bis vier Wochen vor Reisebeginn fällig.
 

3. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Anmeldebestätigung und den Angaben im Infoblatt. Das jeweilige Ferienprogramm ist umwandelbar entsprechend den Witterungsbedingungen, örtlicher Begebenheiten, der Zusammensetzung der Altersgruppen und der besonderen Interessen und Wünsche der Kinder.
 

4. Rücktritt

4a Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Der Barsdorfer Hof hat Anspruch auf Rücktrittskosten (in % des Reisepreises).

* Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25 %
* Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 40 %
* Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 %
* Rücktritt bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 %
* am Anreisetag oder später: 90 %
Tritt ein einzelner Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies als am Anreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag.
 

4b Rücktritt durch den Barsdorfer Hof

Der Barsdorfer Hof kann vom Reisevertrag zurücktreten:
* wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Reisebedingungen nicht einhält.
* wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
* Kann, wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, die Reise nicht stattfinden, so ist der Veranstalter berechtigt, bis zwei Woche vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet.

5. Umbuchung / Ersatzperson

Werden auf Wunsch des Kunden nach der Bestätigung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Barsdorfer Hof eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben. Eine Umbuchung auf ein anderes im Prospekt (sofern vorhanden) aufgeführten Reise, ist bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Für Umbuchungen werden 10,- € in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Anzahlung verfällt nicht. Bis vor Reisebeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Barsdorfer Hof kann dem Wechsel der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt. In diesen Fällen (Widerspruch des Barsdorfer Hof) gelten die Regelungen von Ziffer 4a..
 

6. Fotos,

die während der Ferienreise entstehen, werden zu Werbezwecken verwendet: z.B. für Prospekte, Kataloge, Plakate, unsere
Hompage ... .
 

7. Gebrauch von Handys, Gameboys und anderen elektronischen Geräten

Aus pädagogischen Gründen ist die Benutzung von Handys, usw. unerwünscht! Den Teilnehmern wird jedoch in der "Handystunde" Gelegenheit zum Telefonieren und Spielen gegeben.
 

8. Mitwirkungspflicht-Unfallverhütung

Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, damit der entstandenen Schaden gering gehalten wird bzw. die Störung behoben werden kann. Sollte Grund zur Beanstandung bestehen, muss er sich an Ort und Stelle unverzüglich an die Teamleitung wenden und Abhilfe verlangen. Unterlässt er schuldhaft die Anzeige eines Mangels, stehen ihm Ansprüche nicht zu. Teamleiter und Betreuer sind nicht befugt, in unserem Namen rechtverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie sind aber ausdrücklich beauftragt, für die Behebung evtl. Mängel zu sorgen.
 

9. Haftung

Der Barsdorfer Hof haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
 

10. Beschränkung der Haftung

* Die vertragliche Haftung des Barsdorfer Hof für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Barsdorfer Hof für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Barsdorfer Hof empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfallversicherung.
* Für Fremdleistungen und Schäden bei oder aus ausdrücklich als Fremdleistungen im Reiseprospekt vom Barsdorfer Hof und der darauf Bezug nehmenden Reisebestätigung ausgewiesenen Leistungen (z.B. Eintrittskarten, Sport- und Freizeiteinrichtungen) übernimmt der Barsdorfer Hof keinerlei Haftung.
* Der Barsdorfer Hof haftet nicht für abhanden gekommenes oder beschädigtes Reisegepäck. Der Barsdorfer Hof empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

11. Haftungsausschluss

Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
 

12. Reiseausschluss

Der Barsdorfer Hof erwartet, dass die Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektieren. Sollte ein Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Barsdorfer Hof die Möglichkeit, ihn im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, in Begleitung nach Hause zu schicken. Minderjährige Teilnehmer, die während der Reisezeit mit oder ohne Genehmigung der/des gesetzlichen Vertreters rauchen, Drogen nehmen oder Alkohol trinken, werden umgehend und in Begleitung nach Hause geschickt. Eine Selbstabholung durch die Eltern kann vereinbart werden. Die Kosten stellen wir dem gesetzlichen Vertreter in voller Höhe in Rechnung.
 

13. Ansprüche aus dem Reisevertrag

Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Barsdorfer Hof geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Kunde gegenüber dem Barsdorfer Hof fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Barsdorfer Hof gehemmt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Landshut.

AGB vom 28.02.2006